Das Bonusprogramm für den gesunden Betrieb

Im Verlauf des Projektes "IKK JobGesundPlus" werden wir vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung unterbreiten, die für alle Teilnehmenden kostenfrei angeboten werden. Um zur Teilnahme an den Angeboten und Maßnahmen zu motivieren, belohnen wir die persönliche Mitwirkung mit einem Bonus!

Die Teilnahme am betrieblichen Bonusprogramm "IKK JobGesundPlus" ist freiwillig! Für den Erhalt eines Bonus müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an mindestens einer Aktivität teilnehmen. Für jede absolvierte Maßnahme erhalten Sie einen Bonussticker. Das Erbringen der Bonusleistungen und das Sammeln der Bonussticker ist innerhalb des gesamten Projektzeitraumes möglich. Für die Aufbewahrung der Sticker erhalten die Teilnehmenden ein Bonusheft. Über die Abgabetermine und die entsprechende Auszahlung des gesammelten Bonusbetrages werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rechtzeitig informiert.

Die Auszahlungshöhe des Gesamtbonusbetrages richtet sich dabei somit nach der Anzahl der erfolgreich absolvierten Maßnahmen. Die Anzahl der Maßnahmen im Projektunternehmen pro Projektzeitraum ist variabel. Sie beträgt mindestens vier und maximal acht. Die Bonushöhe für jede absolvierte Maßnahme beträgt 25 Euro. Zusätzlich wird bei regelmäßiger Teilnahme an den angebotenen Maßnahmen ein gesonderter Aktivitätsbonus in Höhe von 50 Euro gewährt. Der Bonus je Projektzeitraum kann somit maximal 250 Euro pro Beschäftigtem betragen. Der Aktivitätsbonus ist Teil des Gesamtbonus.

Die Bonusauszahlung erfolgt jeweils nach Beendigung der absolvierten Maßnahmen mit Abgabe des persönlichen Bonusheftes.

Der Bonusanspruch verfällt sechs Monate nach Ende des Projektzeitraumes. 

Nach Bekanntgabe des Ablaufes eine Bonuszeitraumes wird das persönliche Bonusheft bei der IKK gesund plus durch den Beschäftigten eingereicht. Nach Erhalt werten wir alle absolvierten Aktivitäten aus und berechnen den erzielten Gesamtbonus. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei der IKK gesund plus versichert sind, erhalten anschließend den Bonusbetrag auf das persönliche Bankkonto überwiesen. Bonuszahlungen dieser Art sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Alle anderen Teilnehmenden erhalten für das gesundheitliche Engagement ein kleines Präsent.

Also: Mitmachen lohnt sich – bei der IKK gesund plus versichert sein auch!

Der Bundesfinanzhof hat rechtskräftig entschieden (BFH AZ X R 17/15), dass eine allgemeine Kürzung des Sonderausgabenabzugs aufgrund einer Bonusauszahlung der Krankenkasse unzulässig ist.

Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die im regulären Versicherungsumfang enthalten und nicht vorab vom Versicherten eigenfinanziert worden sind, gelten diese Krankenkassenleistungen als Beitragsrückerstattungen. Sie sind als sonderausgabenmindernd zu bewerten und als solche der Finanzverwaltung zu melden. Für das laufende Kalenderjahr von "IKK JobGesundPlus" werden die Bescheinigungen über gezahlte bzw. von der IKK gesund plus erstattete Beiträge immer bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an Sie versandt.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

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